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Derzeit hat der Vater kein Mitspracherecht, ob eine Frau ihr Kind behält. Ist das richtig so?

Barbara Weber3 Min. Lesezeit
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Derzeit hat der Vater kein Mitspracherecht, ob eine Frau ihr Kind behält. Ist das richtig so? — Familie

In Debatten um das Recht auf Abtreibung taucht immer wieder eine Frage auf, die auf den ersten Blick völlig berechtigt scheint: Was ist mit dem Vater? Hat er ein Mitspracherecht, wenn die Frau, die schwanger wurde, das Kind behalten will oder nicht? Was passiert, wenn er es möchte, bereit wäre, das Kind großzuziehen? Wenn er bereit für die Vaterschaft ist, die Frau aber nicht?

Diese Frage ist emotional schwer zu fassen, und ich glaube nicht, dass man sie nur als juristische oder theoretische Debatte führen kann. Hinter ihr stehen echte Menschen mit echten Verlusten und Schmerzen.

Und ja: in der aktuellen Situation kann der Vater nicht entscheiden.

Wenn die Frau entscheidet, die Schwangerschaft nicht auszutragen, trifft sie diese Entscheidung allein. Für viele mag das ungerecht, hart oder sogar unmenschlich wirken.

Frau hält ein Schild mit der Aufschrift: Mein Körper, meine Entscheidung.

Und doch glaube ich, dass es keine bessere Lösung gibt.

Ob man es mag oder nicht: als Eltern tragen wir nicht die gleichen Lasten. Daraus folgt auch, dass unsere Rechte nicht gleich sein können. Die Schwangerschaft ist kein abstrakter Zustand, kein gemeinsames Projekt, bei dem „beide Körper ein bisschen dazugehören“. Schwangerschaft und Geburt finden im Körper einer konkreten Person statt. Im Körper der biologischen Mutter. Mit ihrer Gesundheit, ihrem Schmerz, ihren Risiken, ihrem Leben.

Solange eine Schwangerschaft besteht, ist sie nicht nur „ein zukünftiges Kind“, sondern ein biologischer Prozess im Körper einer Frau. Und wenn sie entscheidet, das nicht zu tragen, darf niemand ihr das verwehren. Weder moralisch noch rechtlich.

Ich verstehe den Schmerz der Väter. Ich verstehe das Gefühl, dass etwas passiert, worüber sie keine Kontrolle haben, obwohl sie betroffen sind. Ich verstehe, dass das Hilflosigkeit, Trauer und Wut auslösen kann. Diese Gefühle sind echt und verdienen Respekt. Aber das Recht auf eigene Gefühle bedeutet nicht automatisch ein Recht über den Körper anderer.

Biologie lässt sich nicht gerecht abstimmen. Man kann nicht sagen: „Dann teilen wir es hälftig“, denn Schwangerschaft lässt sich nicht teilen. Es gibt keine Kompromisslösung dafür, wer die körperlichen Folgen trägt.

Die Mutter trägt sie. Punkt.

Vater spielt zuhause mit seinem kleinen Sohn

Aber was, wenn der Vater bereit wäre?

Und wenn das Argument kommt: „Was ist, wenn der Vater bereit wäre, die Frau aber nicht?“, dann muss man immer die Gegenfrage stellen: Was wäre die Alternative? Zwingen wir eine Frau gegen ihren Willen, neun Monate lang eine Schwangerschaft auszutragen und ein Kind zu gebären? Einen körperlichen und seelischen Prozess zu durchlaufen, den sie nicht will, nicht kann oder nicht erträgt? Das wäre keine Gerechtigkeit, sondern Gewalt. Eine staatlich und gesellschaftlich legitimierte Barbarei.

Ich glaube an die Rechte der Väter. Ich glaube daran, dass, wenn ein Kind geboren wird, der Vater als vollwertiger Elternteil behandelt werden muss. Mit gleicher Verantwortung, gleichen Erwartungen und gleichen Rechten. Ich glaube auch, dass Vaterschaft keine Nebenrolle ist, kein „Behelf“, sondern eine eigenständige, bedeutsame Beziehung mit eigenem Wert.

Doch die Rechte eines Menschen enden dort, wo sie die Rechte eines anderen einschränken. Entscheidungen über den Körper eines anderen zu treffen, geht weit über diese Grenze hinaus.

Die Frage der Abtreibung richtet sich nicht gegen Väter. Sondern für die körperliche Selbstbestimmung von Frauen. Und solange eine Schwangerschaft nicht geteilt werden kann, kann auch die Entscheidung nicht geteilt werden. Das ist eine schmerzhafte Wahrheit. Aber sie bleibt wahr.

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