Monatelang hatte ich mich auf dieses Vorstellungsgespräch vorbereitet. Es war keine x-beliebige Stelle – es war genau die Position, von der ich seit Jahren geträumt hatte. Ich hatte meinen Lebenslauf mehrfach überarbeitet, Antworten auf mögliche Fragen notiert, sogar vor dem Spiegel geübt, wie ich sicher lächle ohne verkrampft zu wirken. Das Gespräch lief wirklich gut – bis mein potenzieller Chef sich in seinem Stuhl zurücklehnte und fragte, ob ich in nächster Zeit Kinder plane. Ich dachte zuerst, ich hätte mich verhört.
Der Moment, in dem alles stillstand
Ich erinnere mich noch genau: Das Zimmer schien sich um mich herum zu verstummen. Die HR-Mitarbeiterin, die neben ihm saß, senkte kurz den Blick und tat so, als würde sie etwas aufschreiben. Daran merkte ich, dass auch sie spürte, dass hier gerade etwas nicht stimmte. Ihr Chef hingegen wartete völlig entspannt auf meine Antwort – als wäre es die selbstverständlichste Frage der Welt.
In diesem Moment dachte ich gar nicht daran, ob die Frage legal ist oder nicht. Ich dachte nur: Wenn ich jetzt nicht antworte, wirke ich verdächtig – als hätte ich etwas zu verbergen.
Ich sagte, ich plane derzeit keine Kinder – was stimmte. Aber während ich es sagte, fragte ich mich die ganze Zeit, wie diese Antwort ihre Entscheidung beeinflussen würde.
Rückblickend war genau das das eigentliche Problem: Die Frage selbst hatte bereits dafür gesorgt, dass sie mich von diesem Moment an mit anderen Augen betrachteten – ganz egal, was ich geantwortet hätte.
Was ich erst später herausfand
Erst Wochen später erfuhr ich durch eine Freundin, die als HR-Managerin arbeitet, dass diese Frage schlicht nicht hätte gestellt werden dürfen.
In Deutschland ist es nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten, im Vorstellungsgespräch nach Familienplanung oder Schwangerschaft zu fragen – solche Fragen können als unmittelbare Diskriminierung gewertet werden. Bewerberinnen dürfen sogar lügen, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Der Arbeitgeber hat grundsätzlich nichts damit zu tun, ob eine Bewerberin Kinder plant oder wann. Das ist Privatsache – und darf die Einstellungsentscheidung nicht beeinflussen. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn es aus zwingenden arbeitsschutzrechtlichen Gründen notwendig wäre – bei einem Bürojob scheidet das von vornherein aus.
Meine Freundin erklärte mir außerdem, dass solche Fragen in der Praxis trotzdem regelmäßig gestellt werden – besonders dort, wo Führungskräfte die Gespräche ohne HR-Begleitung führen.
Warum ich damals nichts gesagt habe
Ich hätte höflich darauf hinweisen können, dass diese Frage nichts mit meiner Eignung für die Stelle zu tun hat. Aber in dem Moment sagten mir alle Instinkte: Wenn du auch nur den kleinsten Widerstand zeigst, hast du keine Chance mehr auf den Job.
Ein Vorstellungsgespräch ist keine Situation, in der man seine Rechte einfach einfordert – auf der anderen Seite des Tisches sitzt jemand, der über deine Zukunft entscheidet, und du willst vor allem eines: einen guten Eindruck hinterlassen.
Genau dieses Machtgefälle ist der Grund, warum viele Menschen – selbst wenn sie wissen, dass eine Frage unzulässig ist – lieber antworten, als zu widersprechen.
Was ich heute anders machen würde
Heute weiß ich: Ich wäre nicht verpflichtet gewesen, diese Frage zu beantworten. Wenn sich die Situation wiederholen würde, würde ich ruhig zurückfragen, warum das für die ausgeschriebene Stelle relevant sei. Ich habe auch gelernt, dass eine solche Frage viel über die Unternehmenskultur verrät: Wer schon im Bewerbungsgespräch so fragt, wird das Thema auch später im Arbeitsalltag nicht respektvoller behandeln.
Am Ende habe ich den Job bekommen und zwei Jahre dort gearbeitet, bevor ich aus eigenen Stücken weiterging. Ob meine Antwort damals die Entscheidung beeinflusst hat, weiß ich nicht. Aber seitdem bereite ich mich vor jedem Gespräch auch darauf vor, wie ich reagiere, wenn mir wieder eine Frage gestellt wird, die dort nichts zu suchen hat.
Das ist vielleicht die wichtigste Lektion: Es lohnt sich, nicht nur die eigenen Antworten zu durchdenken – sondern auch zu wissen, wo die eigenen Grenzen liegen.
Ist es wirklich illegal, im Vorstellungsgespräch nach Kindern zu fragen?
Ja. In Deutschland schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Bewerberinnen vor solchen Fragen. Fragen zur Familienplanung gelten als unzulässig, da sie zu einer Diskriminierung aufgrund des Geschlechts führen können.
Muss ich eine unzulässige Frage im Vorstellungsgespräch beantworten?
Nein. Du bist rechtlich nicht verpflichtet, auf unzulässige Fragen zu antworten. Du darfst sogar eine unwahre Antwort geben, ohne dass dir daraus rechtliche Nachteile entstehen.
Wie reagiere ich am besten auf eine illegale Frage im Interview?
Eine ruhige Gegenfrage – etwa warum diese Information für die Stelle relevant sei – ist eine elegante Möglichkeit. Alternativ kannst du die Frage höflich, aber bestimmt ablehnen. Wichtig ist auch: Eine solche Frage kann ein Hinweis auf die Unternehmenskultur sein.
Was verrät eine solche Frage über den potenziellen Arbeitgeber?
Wie im Artikel beschrieben, sagt eine unzulässige Frage im Bewerbungsgespräch viel darüber aus, wie das Unternehmen mit dem Thema Familie und Gleichbehandlung grundsätzlich umgeht. Wer solche Grenzen bereits im Interview ignoriert, wird sie wahrscheinlich auch im Arbeitsalltag nicht respektieren.











